Segways nun in ganz Deutschland erlaubt
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Bislang war die eigenartige amerikanische Gehhilfe Segway je nach Bundesland erlaubt, mit Genehmigung erlaubt oder gänzlich verboten. Der Bundestag hat nun einer Verordnung über elektronische Mobilitätshilfen* zugestimmt und damit den bundesweiten Einsatz des Segways auf rechtlich sicheres Fundament gestellt. Die Details im Einzelnen:
- Fahren darf nur, wer mindestens einen Mofaführerschein hat.
- Innerorts müssen Segways auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwegen gefahren werden. Sofern nicht vorhanden, darf auch die Straße genutzt werden.
- Autobahnen, Bundes- und Landstraßen sowie Kreisstraßen sind nicht erlaubt – sowohl inner- und außerorts. Hier sind angrenzende Radwege oder Feldwirtschaftswege (außerhalb von Ortschaften) zu befahren.
- Sofern Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen ausgestattet sind, ist der Segway-Fahrer angehalten möglichst weit rechts zu fahren.
- Segways dürfen nicht nebeneinander fahren, hintereinander ist erlaubt (Ausnahme: Fahrradstraßen).
- An andere Fahrzeuge anhängen und freihändig fahren sind nicht gewünschte Taten und somit verboten.
- Gilt ein Verbot für Fahrzeuge aller Art, so gilt dies auch für Segways. Fazit: Sie müssen geschoben werden.
- Richtungsänderungen sind durch Handzeichen anzukündigen. Außer die Segways werden eines Tages um Blinker erweitert.
- Abseits von der Straße muss die Geschwindigkeit den Gegebenheiten angepasst werden.
- Fußgänger haben in jedem Fall Vorrang, Radfahrern ist das Überholen zu ermöglichen.
- Die Straßenverkehrsbehörden können das Fahren auch auf anderen Verkehrsflächen erlauben (Die Segway-Stadtrundfahrten können also mit Sondergenehmigung weiter angeboten werden).
- Behinderte Menschen dürfen auch zwischen ihrer Wohnung und den zugelassenen Verkehrsflächen herumdüsen.
- Zu guter Letzt: Es gelten die allgemeinen Verkehrsregeln.
Weil wir den Segway immer schon gerne mochten, an dieser Stelle noch Hinweise auf weitere Segway-Artikel: Auto + Segway = Opels E-Flex, Cops auf dem Segway: Erste Erfolge bei der Verbrecherjagd, RentAndGo – Segways für alle, Neues zum Segway: Nun auch in Bayern, Der Segway ein Massenphänomen?, In NRW darf Woz Segway fahren [Update II]
* Der ganze beamtendeutsche Name: »Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr und zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung«