Segways nun in ganz Deutschland erlaubt


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Der Segway i2 Personal in Aktion

Der Segway i2 Personal in Aktion

Bislang war die eigenartige amerikanische Gehhilfe Segway je nach Bundesland erlaubt, mit Genehmigung erlaubt oder gänzlich verboten. Der Bundestag hat nun einer Verordnung über elektronische Mobilitätshilfen* zugestimmt und damit den bundesweiten Einsatz des Segways auf rechtlich sicheres Fundament gestellt. Die Details im Einzelnen:

  • Fahren darf nur, wer mindestens einen Mofaführerschein hat.
  • Innerorts müssen Segways auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwegen gefahren werden. Sofern nicht vorhanden, darf auch die Straße genutzt werden.
  • Autobahnen, Bundes- und Landstraßen sowie Kreisstraßen sind nicht erlaubt – sowohl inner- und außerorts. Hier sind angrenzende Radwege oder Feldwirtschaftswege (außerhalb von Ortschaften) zu befahren.
  • Sofern Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen ausgestattet sind, ist der Segway-Fahrer angehalten möglichst weit rechts zu fahren.
  • Segways dürfen nicht nebeneinander fahren, hintereinander ist erlaubt (Ausnahme: Fahrradstraßen).
  • An andere Fahrzeuge anhängen und freihändig fahren sind nicht gewünschte Taten und somit verboten.
  • Gilt ein Verbot für Fahrzeuge aller Art, so gilt dies auch für Segways. Fazit: Sie müssen geschoben werden.
  • Richtungsänderungen sind durch Handzeichen anzukündigen. Außer die Segways werden eines Tages um Blinker erweitert.
  • Abseits von der Straße muss die Geschwindigkeit den Gegebenheiten angepasst werden.
  • Fußgänger haben in jedem Fall Vorrang, Radfahrern ist das Überholen zu ermöglichen.
  • Die Straßenverkehrsbehörden können das Fahren auch auf anderen Verkehrsflächen erlauben (Die Segway-Stadtrundfahrten können also mit Sondergenehmigung weiter angeboten werden).
  • Behinderte Menschen dürfen auch zwischen ihrer Wohnung und den zugelassenen Verkehrsflächen herumdüsen.
  • Zu guter Letzt: Es gelten die allgemeinen Verkehrsregeln.

Weil wir den Segway immer schon gerne mochten, an dieser Stelle noch Hinweise auf weitere Segway-Artikel: Auto + Segway = Opels E-Flex, Cops auf dem Segway: Erste Erfolge bei der Verbrecherjagd, RentAndGo – Segways für alle, Neues zum Segway: Nun auch in Bayern, Der Segway ein Massenphänomen?, In NRW darf Woz Segway fahren [Update II]

* Der ganze beamtendeutsche Name: »Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr und zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung«

(via Golem; Bild/Lizenz)

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