Gericht verbietet Fon
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Das Oberlandesgericht Köln hat gestern die WiFi-Community Fon zur Unterlassung ihres Geschöftsmodells verdonnert. Das Geschäftsmodell verstosse angeblich gegen geltendes Wettbewerbsrecht. Begründung: Das Fon-Modell macht jedes DSL-Vertriebsmodell kaputt, da keine Anreize sich einen eigenen DSL-Anschluss anzulegen wegfallen würden. Außerdem: Über die Fon-Hotspots würde zu viel Traffic laufen – die Mischkalkulation der DSL-Provider würde damit ruiniert. Auweh. Der Kläger, ein DSL-Provider, der nicht namentlich genannt wird – Gerüchteweise soll es 1und1 sein – argumentiert es sei Opfer der »Ausbeutung der von der Klägerin geschaffenen Infrastruktur«. Neben der Unterlassungsauffoderung soll Fon Schadensersatz zahlen – über die Summe ist nichts bekannt. Laut Heise wurde gegen das Urteil bereits Berufung eingelegt und will vor den Bundesgerichtshof gehen. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Für die Fon-Nutzer – Foneros genannt – wird das Urteil keine rechtlichen Konsequenzen haben. Schlimmstenfalls können sie in Deutschland nicht mehr Geld durch das Teilen der Fon-Spots verdienen. Die nicht-kommerzielle Version von Fon bleibt vom Urteil unberührt.
Fon ist die von Martin Varsavsky, einem argentinische Serial-Entrepreneur, gegründete Firma, die sich zum Ziel gesetzt hat eine weltweite WiFi-Community aufzubauen. Das Prinzip ist denkbar simpel: Ich stelle ein Teil meiner Bandbreit zur Verfügung und kann im Gegenzug weltweit den Internet-Zugang aller anderen registrierten Foneros kostenlos nutzen. Erst kürzlich hatte Fon in Deutschland eine Kooperation mit dem Mobilfunkanbieter E-Plus angekündigt.
Update: Fon äußerst sich in einem Blog-Beitrag zu dem Verfahren – mit einigen interessanten Informationen
(via freshzweinull)